Hausratversicherung |
Die '''Hausratversicherung''' bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalt (Hausrat) Versicherungsschutz.
Naiv gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Privathaushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel.
Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten versichert wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Fahrraddiebstahl oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung limitiert; so dass Unterversicherung im Schadensfall bestraft wird (d.h. bei Hausrat im Wert von 8000 € und einer Versicherungsdeckung von 2000 € bezahlt die Versicherung immer nur 2/8 vom Schaden, max. 2000 € (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert)).
Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche - meist 650.- Euro/m² Wohnfläche - abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Dies garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Versicherungspolice genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich z.B. vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.
Die Versicherungsprämie der Hausratversicherung bemisst sich meistens nach der Höhe der Versicherungssumme (teilweise auch nach der Wohnfläche), den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone).
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