Haftpflichtversicherung |
Die '''Haftpflichtversicherung''' ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k] Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (und nahezu gleichlautend in Österreich) geregelt ist.
Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch) zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die Verträge beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB). Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.
= Formen der Haftpflichtversicherung=
= Ausschlüsse =
Zahlreiche Ausschlüsse legen zudem fest, in welchen Fällen der Versicherer nicht leistet. Regelmäßig ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
Beispielhaft sei auf die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) verwiesen, die über die Homepage des BdV aufgerufen werden können, dort § 4 AHB.
= Dauer des Versicherungsverhältnisses =
Die Haftpflichtversicherung wird regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Um dem Versicherungsnehmer auf Dauer lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird und läuft dann letztlich unbefristet. Der Vertrag kann (von beiden Seiten) nach einem Schadensfall oder nach einem Haftpflichtprozess gekündigt werden.
= Wer braucht eine Haftpflichtversicherung, wem hilft sie? =
Die Haftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Daher sollten die Versicherungssummen regelmäßig den geänderten Anforderungen angepasst werden. In der Betriebshaftpflichtversicherung trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine Selbstbeteiligung den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten.
Zwar schließt der Versicherungsnehmer die Haftpflichtversicherung zunächst nur im eigenen Interesse ab, um sich für den Fall von Ansprüchen abzusichern. Jedoch hat die Haftpflichtversicherung darüber hinaus den sozialen Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seiner berechtigten Ansprüche zu sichern. Daher fällt die Entschädigungsforderung wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Versicherungsnehmers, der hierüber keine Verfügung treffen kann (§ 156 Abs. 1 VVG), der Geschädigte kann auch im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers abgesonderte Befriedigung fordern (§ 157 VVG). Teilweise ist auch ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer festgelegt.
Achtung: Nur 67% der Bundesbürger besitzen eine Private-Haftpflichtversicherung. Was ist wenn jemandem einen Schaden von einer Person die keine Haftpflichtversicherung hat und auch nicht das Geld diesen Schaden zu bezahlen? Dieses ist ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko. Aus diesem Grund haben seit einiger Zeit Haftpflichtversicherungen Sonderbedingungen die in einem solchen Fall den Schaden übernehmen (Schaden-Ausfalldeckung).
Trotz dieser erheblichen Relevanz für Versicherungsnehmer wie Geschädigte besteht nur ausnahmsweise abweichend vom Grundsatz der Vertragsfreiheit eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, zumeist im beruflichen Bereich:
Keine derartige Verpflichtung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen besteht im Bereich der Arzthaftung für Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Heilberufe.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Haftpflichtversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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