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Gebäudeversicherung

Die '''Gebäudeversicherung''' ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert (''siehe'' Sachenrecht).

Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich weitere Elementarschäden.

Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehn. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 01.07.1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18.06.1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.

Wichtig für die Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie ist die Bauartklassen, Hierbei ist der Gebäudeversicherer gehalten, den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß zu unterrichten, damit keine Unterversicherung eintritt. Das OLG Celle [http://www.versicherung-recht.de/urteile/details.php?id=14] hatte sich hiermit zu befassen. Kategorie:Versicherungswesen.



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